___ AG lag. Denn die Zinsen wurden nie ausgerichtet und unterlagen dem gleichen Kreditausfallrisiko wie das Darlehen selber. Der Beschuldigte wäre vor diesem Hintergrund, wo sich ein Kreditausfall seitens der maroden T.________ AG regelrecht aufdrängte, rechtlich verpflichtet gewesen, das Darlehen zumindest so abzusichern, dass kein Kreditausfall mehr drohte (Urteil des Bundesgerichts 6B_446/2010 vom 14. Oktober 2010 E. 6.4).