Daraus folgt, dass eine Darlehenserteilung an die T.________ AG einem erheblichen Kreditausfallrisiko unterlag, wobei die Chance des Risikoeintritts vorliegend bereits zum Zeitpunkt der Darlehensausrichtung im August 2010 als deutlich überwiegend eingeschätzt werden muss und sich schliesslich dann auch mit der Konkurseröffnung im November 2010 realisierte. Dem Beschuldigten war dabei in subjektiver Seite 22/98