Vor dieser wirtschaftlichen Lage kamen auch gravierende Liquiditätsengpässe der T.________ AG dazu, welche alleine schon aufgrund des E-Mails des Beschuldigten vom 30. August 2010 offenkundig sind. Insgesamt ergibt sich bereits im August 2010 ein schlüssiges Bild der T.________ AG als eine marode Gesellschaft, welche faktisch zahlungsunfähig war und nahe vor dem Konkurs stand. Daraus folgt, dass eine Darlehenserteilung an die T.____