1.3.6 Aufgrund der genannten Beweismittel ist erstellt, dass die T.________ AG zum Zeitpunkt der Darlehensausrichtung im August 2010 bereits unter finanziellem Druck stand und die wirtschaftliche Tätigkeit auf ein Minimum reduziert hatte. Die Kündigung der Versicherungsverträge und die Entlassung der Mitarbeitenden per März 2010 kann nur so interpretiert werden, dass der Beschuldigte ebenfalls wusste, dass eine erfolgreiche Weiterführung des Gewerbes der T.________ AG zumindest fraglich war. So kann es auch kein Zufall sein, dass mit der H.______