Gemäss Inventar und Kollokationsplan standen bei Abschluss des Konkursverfahrens der T.________ AG Aktiven von CHF 58'382.44 zugelassenen Forderungen von CHF 531'817.05 gegenüber, was zu einer Konkursdividende von ca. 9.3 % von drittklassigen Forderungen führte (act. 11-2-3 f.; act. 25-3- 51). 1.3.5 Wie bereits dargelegt, erachtet das Gericht die Aussagen des Beschuldigten betreffend eine Gruppenbildung der M.________ AG und daraus folgende, jeweils individuelle Zustimmungen durch U.________ als nicht glaubhaft (E. II.B.1).