1.3.4 Die Kollokation des Darlehensrückforderungsanspruchs der M.________ AG über USD 30'000.00 unterblieb während des Konkursverfahrens der T.________ AG. Obwohl der Beschuldigte an der Konkurseinvernahme ausdrücklich erklärte, dass er ein vollständiges und wahres Bild der wirtschaftlichen Verhältnisse der T.________ AG dargelegt habe, unterliess er es, die genannte Darlehensschuld der T.________ AG gegenüber der M.________ AG über USD 30'000.00 anzugeben (act. 25-3-21 f.). Gemäss Inventar und Kollokationsplan standen bei Abschluss des Konkursverfahrens der T._____