2.9 Durch den Optionsvertag verpflichtete sich der Beschuldigte als treuhänderischer Verwaltungsrat und treuhänderischer Alleinaktionär gegenüber der AC.________ Ltd. (als allein wirtschaftlich berechtigte Person) wie auch gegenüber der M.________ AG, ohne Zustimmung der AC.________ Ltd. weder Darlehen der M.________ AG an Dritte auszurichten, noch die Aktiven der M.________ AG zu verpfänden. Wie dargelegt, galten diese Pflichten des Beschuldigten gegenüber der AC.________ Ltd. wie auch gegenüber der M.________ AG im gesamten Tatzeitraum. C. Einzelne Vorwürfe