So stipuliert der Optionsvertrag entgegen der Annahme der Verteidigung nicht nur das Verhältnis zwischen dem Beschuldigten und der AC.________ Ltd. (als Optionsnehmer und Optionsgeber), sondern regelt auch das Verhältnis dieser beiden Parteien zur dritten Vertragspartei, der M.________ AG. Ferner gilt zu erwägen, dass die vorliegend wesentlichen Pflichten in Ziff. 8, 9 und 10 des Optionsvertrags nicht den Beschuldigten als Aktionär treffen, sondern sich an den Verwaltungsrat der Gesellschaft richten.