Die Abtretungserklärung (Declaration of Assignment) enthält dabei keine Bestimmungen, welche darauf hindeuten könnten, dass damit gleichzeitig der Optionsvertrag aufgehoben wurde. Auch aus dem vom Beschuldigten unterzeichneten Protokoll der Verwaltungsratssitzung vom 20. Juni 2012 ergibt sich nicht, dass die Aktienübertragung eine Auswirkung auf alle Rechte und Pflichten gemäss dem Optionsvertrag hatte und zur Aufhebung dieses Vertrags führte (act. 20-1-13).