2.4 Der Optionsvertrag enthält kein Unterzeichnungsdatum und nennt als Wirkungsdatum den 25. Januar 2010. Wie die Vorinstanz indessen unter Bezugnahme auf die übereinstimmenden Aussagen von U.________ und dem Beschuldigten korrekt ausführte, wurde der Optionsvertrag vermutlich nicht an diesem Tag unterzeichnet (act. 21-1-14, Ziff. 69; act. 22-1-7, Ziff. 24+26). Allerdings muss der Vertrag vor dem 12. März 2012 unterzeichnet worden sein, da die AC.________ Ltd. an diesem Datum ihre Firmenbezeichnung änderte (act. 20/1/17; act.