Darüber hinaus stipuliert der Optionsvertrag, dass bestimmte Rechtshandlungen - u.a. die Verpfändung von Aktiven, die Gewährung von Krediten an Dritte (Ziff. 8, 9), der Wechsel der Grundstrategie des Handels mit Produkten betreffend Tantal, Zinn oder Wolfram oder der Abschluss von Rechtsgeschäften, die bspw. nicht auf marktgerechten Preisen beruhen (Ziff. 10a-d) - der Zustimmung der AC.________ Ltd. bedürfen. Die Aktienzertifikate der M.________ AG wurden sodann in ihrer Übertragbarkeit beschränkt (Ziff. 8, Ziff. 9a) und es wurde der AC.