__ AG von CHF 250'000.00 zur Verfügung zu stellen und die weitere Geschäftsfinanzierung der Gesellschaft zu besorgen, bis diese selbstständig mittels erzielten Profiten oder Kreditlinien überlebensfähig sei. Der Beschuldigte sei nicht zur Finanzierung des Umlauf- und Gründungskapitals der Gesellschaft verpflichtet (Ziff. 1-3). Der Optionsvertrag sah weiter vor, dass der Verwaltungsrat der M.________ AG nach dem Belieben der AC.________ Ltd. bestellt wird. Darüber hinaus stipuliert der Optionsvertrag, dass bestimmte Rechtshandlungen - u.a. die Verpfändung von Aktiven, die Gewährung von Krediten an Dritte (Ziff.