2.3 Der fragliche Optionsvertrag wurde durch die Privatklägerin zu den Akten gereicht (act. 20-1- 6 ff.; deutsche Übersetzung: HD 2-1-111). Der Vertrag wird nach dem Wortlaut als Optionsvertrag mit Gültigkeit ab dem 25. Januar 2010 zwischen dem Beschuldigten, der M.________ AG und der AC.________ Ltd. bezeichnet. Gemäss dem Optionsvertrag verpflichtete sich die AC.________ Ltd., das Gründungskapital der M.________ AG von CHF 250'000.00 zur Verfügung zu stellen und die weitere Geschäftsfinanzierung der Gesellschaft zu besorgen, bis diese selbstständig mittels erzielten Profiten oder Kreditlinien überlebensfähig sei.