__ AG in der Buchhaltung folglich nur entdeckt, wenn er die individuellen Buchhaltungskonten oder die Bankkontoauszüge im Detail geprüft hätte. Der Beschuldigte schilderte dabei nicht, dass er die individuellen Buchhaltungskonten und die Kontoauszüge U.________ vorgelegt hatte, sondern er gab zu Protokoll, dass er die Bilanzen vorgelegt habe (act. 21-2-5 Ziff. 12, 13). Insgesamt hatte U.______