10-3-1-1- 23). Das entsprechende Guthaben per 31. Dezember 2010 wurde in der Jahresrechnung 2010 der M.________ AG nicht separat ausgewiesen (act. 20-1-70). Erst in der Jahresrechnungen 2011 und 2012, wo per Jahresende keine Darlehen ausstehend waren und verbucht werden mussten, erfolgte ein spezifischer Ausweis der Debitorenposition H.________ AG (act. 20-1-76). U.________ hätte die Leistungen zu Lasten der M.________ AG in der Buchhaltung folglich nur entdeckt, wenn er die individuellen Buchhaltungskonten oder die Bankkontoauszüge im Detail geprüft hätte.