Auch aus dem E-Mail- Austausch vom 25. August 2014 zwischen dem Beschuldigten und der Buchhaltungsstelle AD.________ GmbH ergibt sich, dass der Beschuldigte nicht wollte, dass Kreditoren der M.________ AG auf der Jahresrechnung namentlich erscheinen (act. 20-1-151; act. 22-2-18 Ziff. 96 f.). Darüber hinaus wurde auch die Verpfändung der Aktiven der M.________ AG zu Gunsten der H.________ AG mittels der General Deed of Pledge vom 15. November 2012 buchhalterisch in der Jahresrechnung nicht erfasst bzw. stattdessen im Anhang vermerkt, dass keine Verpfändungen von Aktiven der M.________ AG vorgenommen worden seien (act. 20-1-79, Ziff.