1.9.2 Entgegen der Verteidigung ist ebenfalls nicht erstellt, dass U.________ die konkreten Darlehen und Verpfändungen zu Lasten der M.________ AG aus der Buchhaltung der M.________ AG erkannte. So wies der Beschuldigte die Buchhaltungsstelle der M.________ AG, AD.________ GmbH, mit E-Mail vom 2. Juni 2011 an, dass er das Darlehen der M.________ AG an die T.________ AG über USD 30'000.00 nicht namentlich erwähnt haben will im revidierten Abschluss der M.________ AG (act. 20-1-146). Auch aus dem E-Mail- Austausch vom 25. August 2014 zwischen dem Beschuldigten und der Buchhaltungsstelle AD.