1.7 Aufgrund der genannten Indizien ist es insgesamt nicht plausibel, dass zwischen der T.________ AG, der H.________ AG und der M.________ AG eine Gruppenbildung stattfand oder eine gruppenähnliche Kooperation in Finanzangelegenheiten zwischen den Gesellschaften vereinbart wurde. Vor diesem Hintergrund stützen die Indizien die Aussagen von U.________, welche eine Gruppenbildung, eine finanzielle Kooperation oder die Zustimmung zu den Darlehenserteilungen/Verpfändungen zu Lasten der M.________ AG kategorisch verneinte (act. 21-2-4 Ziff. 12; act. 22-1-8 Ziff. 28), deutlich.