20-1-76]) anhäufte. Die Gesellschaft verfügte mit anderen Worten bereits seit dem Jahr 2010 über eine tragfähige wirtschaftliche Basis, welche mangels Ausschüttungen an die Aktionäre in den Folgejahren weiter ausgebaut wurde. 1.6 Letztlich indiziert auch das Nachtatverhalten des Beschuldigten, dass seine Darlehensausrichtungen und Verpfändungen zum Nachteil der M.________ AG ohne das Einverständnis Seite 15/98