_ zu werten, der an der Konfrontationseinvernahme u.a. aufgrund der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche und Gewinnmargen darlegte und begründete, weswegen aus seiner Sicht seitens der M.________ AG an einer Zusammenarbeit mit den Düngemittelhandelsgesellschaften T.________ AG und H.________ AG bei der Finanzierung kein Interesse bestand (act. 21-2-4 Ziff. 12).