1.4.4 Gesamthaft müssen die Handlungen des Beschuldigten betreffend Kommunikation des Verhältnisses zwischen der M.________ AG und der H.________ AG bzw. der T.________ AG so interpretiert werden, dass er einerseits gegenüber der X.________ AG eine wirtschaftliche Einheit der Gesellschaften suggerierte, um die einseitig die M.________ AG belastenden Darlehen und Verpfändungen als plausible Transaktionen innerhalb einer Unternehmensgruppe erscheinen zu lassen.