to H.________. I do guarantee the amount though and that was the purpose of the general pledge that I had signed […]"). Zudem sind weitere E-Mails aktenkundig, wonach der Beschuldigte die Buchhaltungsstelle der M.________ AG anwies, u.a. die Namen der Darlehensnehmer im Jahresabschluss nicht zu nennen (act. 20-1-146 ff.). So verneinte auch der von der Vorinstanz als Zeuge befragte Angestellte der H.________ AG, R.________, die Kenntnis der finanziellen Kooperation zwischen den beiden Gesellschaften (SG GD 8/2 S. 4). Der zweite Mitarbeitende F.________ wurde zwar durch den Beschuldigten über eine Kooperation zwischen der M._____