1.4.3 Auf der anderen Seite finden sich in den Akten Hinweise dafür, dass der Beschuldigte die Darlehen und die Verpfändungen zu Lasten der M.________ AG betriebsintern nach Möglichkeit vertraulich behandelt haben wollte. So instruierte der Beschuldigte die X.________ AG, dass die M.________ AG weder in Verbindung zur H.________ AG gesetzt werden dürfe, noch soll eine Verbindung zu dieser Firma gegenüber anderen Angestellten erwähnt werden (act. 10-3-3-15-3: E-Mail des Beschuldigten an Z.________, X.________ AG, vom 17. September 2013: "[…] Please note that M.________ shall not