__ AG gab. Zusätzlich legte der Beschuldigte gegenüber der Steuerverwaltung des Kantons Zug am 26. August 2013 die wirtschaftliche Berechtigung der BO.________ Ltd. (vormals: AC.________ Ltd.) offen und bestätigte dabei, dass die M.________ AG keine Tochtergesellschaften und "[…] insbesondere keine Verbindung zu anderen T.________ Gesellschaften" habe (act. 20-1-176).