__ AG, wonach es keine Gruppenbildung gegeben habe; (2.) die unterschiedlichen Geschäftszwecke und Geschäftsgebiete der Gesellschaften; (3.) die fehlenden gemeinsamen Schriftlichkeiten der Gesellschaften, welche eine Gruppenbildung oder sonstige Kooperation in Finanzsachen indizieren (bspw. Businessplan, Erwähnung in E-Mails, etc.); (4.) die fehlende Kenntnis der Gruppenbildung oder finanziellen Kooperation zwischen den Gesellschaften, bspw. bei Mitarbeitern, Aktionären oder Geschäftspartnern.