2.4 Von den Parteien nicht angefochten und damit in Rechtskraft erwachsen sind - die Freisprüche vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung (Anklageziffern 1.4.1 und 1.4.3) gemäss Disp. Ziff. 1 des Urteils der Vorinstanz; Seite 9/98