1. Sowohl die Verteidigung wie die Privatklägerin B.________ AG haben fristgerecht zuerst bei der Vorinstanz Berufung angemeldet und danach ebenfalls innert Frist beim Gericht Berufung erklärt. Sodann wurden keine Nichteintretensanträge gestellt. Auf die Berufungen ist folglich einzutreten.