10. Mit Präsidialverfügung vom 31. August 2022 wurde der Termin der Berufungsverhandlung auf den 9. November 2022 angesetzt. Der Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft, der amtliche Verteidiger und die Privatklägerin B.________ AG (oder deren Rechtsvertreter) wurden zum Erscheinen an der Berufungsverhandlung aufgefordert. Die Gerichtsbesetzung wurde den Parteien bekannt gegeben und mitgeteilt, dass die Befragung des Beschuldigten zur Person und zur Sache als Beweisabnahme vorgesehen sei (OG GD 5/4).