a. Urteil Dispositiv-Ziff. 6.1 i. Dispositiv Ziff. 6.1 des Urteils sei aufzuheben. ii. Der Verurteilte und Berufungsbeklagte (nachfolgend: Berufungsbeklagte) sei zu verpflichten, der Berufungsklägerin den Betrag von CHF 1'881'420.954 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 13. März 2015 zu bezahlen. iii. Eventualiter sei die Zivilklage der Berufungsklägerin auf den Zivilweg zu verweisen. iv. Subeventualiter sei die Zivilklage der Berufungsklägerin an die Vorinstanz zur neuen Entscheidung zurückzuweisen. b. Urteil Dispositiv-Ziff. 6.2 i. Dispositiv Ziff. 6.2 des Urteils sei aufzuheben.