9. [Rechtsmittel]" 5. Der Beschuldigte liess über seinen Rechtsanwalt bei der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Zug (nachfolgend: Gericht) Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz erklären und stellte am 29. März 2022 folgende Anträge (OG GD 2/1): Seite 6/98 "1. Ziff. 2, 3, 4, 5.2, 6.5 und 8 des Urteils des Strafgerichts des Kantons Zug vom 25. Januar 2022 seien aufzuheben. 2. Der Beschuldigte E.________ sei von Schuld und Strafe freizusprechen.