Von den ihm bereits ausgerichteten Akontozahlungen in Höhe von total CHF 11'000.00 wird Vormerk genommen. 5.2 Der Beschuldigte hat dem Staat die Kosten seiner amtlichen Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 6.1 Die Zivilklage der B.________ AG, wonach der Beschuldigte zu verpflichten sei, ihr einen Betrag von CHF 1'905'605.40 zuzüglich 5 % Zins seit dem 13. März 2015 zu bezahlen, wird abgewiesen.