3. Er wird dafür bestraft mit: 3.1 einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe im Umfang von 24 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben und im Umfang von zwölf Monaten die Freiheitsstrafe vollzogen wird; 3.2 mit einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je CHF 170.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs für eine Probezeit von zwei Jahren. 4. Die Verfahrenskosten betragen