3. Das Strafgericht des Kantons Zug, Kollegialgericht (nachfolgend: Vorinstanz), führte am 3. Mai 2021 in Anwesenheit des Beschuldigten, seines amtlichen Verteidigers, des Rechtsbeistands der Privatklägerin B.________ AG sowie des zuständigen Staatsanwalts die Hauptverhandlung durch (SG GD 8/1). Neben dem Beschuldigten wurden F.________ und R.________ auf Antrag der Verteidigung hin an der Hauptverhandlung als Zeugen befragt (SG GD 8/2; 8/3; 8/4). Nach den Parteivorträgen erklärten sich die Parteien mit einer schriftlichen Urteilseröffnung einverstanden (SG GD 8/1).