In einem zweiten Verfahrenskomplex wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe zwischen August und Oktober 2014 Q.________ getäuscht, in die Irre geführt und diesen veranlasst, seitens der estnischen Gesellschaft D.________OÜ ein Darlehen über EUR 1'500'000.00 auszurichten, wobei diese einen Vermögensschaden in gleicher Höhe erlitten habe. Letztlich wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe unwahre Dokumente erstellt, so (1.) die General Deed of Pledge vom 5. Juni 2014 mitsamt Vertragszusatz, (2.) das "Formular A" gegenüber der kontoführenden Bank der M.________ AG vom 5. März 2010 sowie (3.) die Jahresrechnung 2013 der M.___