{"Signatur": "ZG_OG_002", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-11-23", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_002_S-2022-10_2022-11-23.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/S_2022_10_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa8ae8b4bbc88d6a6fb38d6474dacc1cf9cb5ed25c46fbb17020e28ee4a6f7c403bb7a472ff8a0a01bde19b4a4449c9c1d?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa8ae8b4bbc88d6a6fb38d6474dacc1cf9cb5ed25c46fbb17020e28ee4a6f7c403bb7a472ff8a0a01bde19b4a4449c9c1d&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2022_10", "Checksum": "9468b12777022072cb9c12260fe14953"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2022 10"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung 23.11.2022 S 2022 10"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Strafabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SG Kollegial"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:52:43", "Checksum": "3c5deb7baecd934ae4c57930b4988e57", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Strafabteilung 23.11.2022 S 2022 10\nRegeste:\nBetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SG Kollegial\n\n übergeben habe. Dass die Revision dieser Bilanzen noch nicht abgeschlossen worden sei,\nhabe der Beschuldigte gar nicht verschweigen müssen, denn es habe noch kein Revisionsbericht vorgelegen. Als der Beschuldigte die Bilanzen 2012 und 2013 vorlegte, habe noch\nkein Wertberichtigungsbedarf bestanden. Erst am 15. August 2014 habe die AL.________\nAG als Revisorin die Wertberichtigung der Forderung gegen die Gesellschaft AM.________\nzur Diskussion gestellt. Anfangs September 2014 habe sich dann herausgestellt, dass sich\ndie Gesellschaft in Liquidation befunden habe. Dies habe die AL.________ AG dann veranlasst, die Werthaltigkeit der Forderung der H.________ AG über EUR 843'186.00 in Frage zu\nstellen, obwohl zu einem späteren Zeitpunkt EUR 157'296.06 effektiv zurückgeflossen seien.\nAufgrund des hervorragenden Rufes der AM.________ sei der Beschuldigte davon ausgegangen, dass trotz der Einleitung eines Nachlassverfahrens die Forderung beglichen werden\nkönne. Deswegen habe der Beschuldigte keine Wertberichtigung vorgenommen, welche\ndann erst im Revisionsbericht vom 24. Oktober 2014 durch die AL.________ AG veranlasst\nworden sei. Dies sei nach der Vereinbarung des Darlehens mit der D.________ OÜ erfolgt.\nDie D.________ OÜ habe keine weiteren Bonitätsprüfungen vorgenommen und sich mit ungenügenden Sicherheiten begnügt. So könnten die als Pfand ausgehändigten Aktien der\nH.________ AG nicht mehr wert sein als die Gesellschaft selber. Gleiches gelte für die Bürgschaft des Beschuldigten, welche nicht mehr wert sein könne als das Vermögen des Beschuldigten, welches die D.________ OÜ indessen nicht nachgeprüft habe. Die Betreibungen des Beschuldigten hätten ferner von der D.________ OÜ geprüft werden können. Der\nIrrtum von Q.________ (sofern er sich geirrt habe) sei vermeidbar gewesen und diesem zuzuschreiben. Auch würde die vereinbarte Zinshöhe (gemäss dem Verteidiger \"Wucherzinsen\") indizieren, dass Q.________ gewusst habe, dass die H.________ AG finanziell nicht\ngesund sei. In subjektiver Hinsicht führte die Verteidigung aus, dass der Beschuldigte nicht\ndavon ausgegangen sei, dass die H.________ AG am 18. Mai 2016 infolge eines Organmangels liquidiert werde. Insgesamt werde bestritten, dass der Beschuldigte schon bei der\nDarlehensaufnahme gewusst habe, dass die H.________ AG keine Gewähr für die Rückzahlung habe leisten konnte.\n\n3.1 Es ist unumstritten, dass der Beschuldigte am 7. Oktober 2014 namens der H.________ AG\neinen Darlehensvertrag mit der estnischen Gesellschaft D.________OÜ unterzeichnete. Darin verpflichte sich die D.________OÜ, der H.________ AG ein Darlehen über EUR\n1'500'000.00 für den Zeitraum von zwei Jahren zum Zinssatz von 9.75 % pro Jahr auszurichten. Das Darlehen galt als Betriebskapital der H.________ AG und war darüber hinaus keinem spezifischen Zweck gewidmet. Der Darlehensvertrag hielt weiter fest, dass die\nH.________ AG u.a. verpflichtet sei, das Aktienkapital von CHF 1.2 Mio. nicht zu reduzieren.\nDie D.________OÜ sei sodann berechtigt, die umgehende Rückzahlung des Kapitals mitsamt Zinsen zu verlangen, wenn sich aus einem Quartalsbericht ergibt, dass das Umlaufund Anlagevermögen (\"current assets\") minus das kurzfristige Fremdkapital (\"short-term liablities\") zwei Quartale lang einen Wert von weniger als EUR 1.5 Mio. aufweist. Ferner folgt die\ngleiche Konsequenz, wenn der Nettoerlös (\"net profit\") während drei Quartalen negativ ist.\nDas Darlehen wurde durch die Verpfändung von 40 % des Aktienbestands der H.________\nAG an die D.________ OÜ abgesichert. Ferner verpflichtete sich der Beschuldigte, für das\nDarlehen persönlich zu bürgen (act. 20-2-3 ff.), was dieser am 9. Oktober 2014 tat (act. 20-2-\n7 ff.).\nSeite 45/98\n\n3.2 Es ist sodann unbestritten und urkundlich belegt, dass die H.________ AG mit Gutschrift per\nvaluta 17. Oktober 2014 das Darlehen der D.________ OÜ über EUR 1.5 Mio. auf ihrem\nKonto bei der AN.________ in Amsterdam gutgeschrieben erhielt (act. 20-2-15) und in der\nFolgezeit für ihre betrieblichen Bedürfnisse verwendete.\n\n3.3 Ferner ist unbestritten, dass es am 7. August 2014 zu einem Treffen zwischen dem Beschuldigten und Q.________ gekommen ist und dass beim Treffen durch den Beschuldigten vor\ndem Kontext der Darlegung der wirtschaftlichen Lage der H.________ AG zwei Bilanzen (effektiv: Jahresrechnungen, zumal Erfolgsrechnung und Anhang der Bilanz jeweils beigefügt\nwaren) der H.________ AG ausgehändigt worden sind (act. 21-3-6 Ziff. 17).\n\n3.3.1 Die am 7. August 2014 ausgehändigte Jahresrechnung 2012 umfasst sechs Seiten, wobei\nauf jeder Seite die Unterschrift des Beschuldigten sowie der Firmenstempel der H.________\nAG angebracht worden ist. Per 31. Dezember 2012 wies die Bilanz Aktiven in der Höhe von\nCHF 18'139'833.30 und Fremdkapital in der Höhe von CHF 17'154'134.30 [12'760'540.00+\n4'393'684.30] aus. Als Eigenkapital wurden CHF 985'607.85 bilanziert bei einem Aktienkapital von CHF 1'200'000.00 (d.h. Unterbilanz). Im Jahr 2012 erzielte die H.________ AG einen\nGewinn von CHF 189'479.20 (act. 20-2-19 ff.).\n\n"}