{"Signatur": "ZG_OG_002", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-11-23", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_002_S-2022-10_2022-11-23.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/S_2022_10_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa8ae8b4bbc88d6a6fb38d6474dacc1cf9cb5ed25c46fbb17020e28ee4a6f7c403bb7a472ff8a0a01bde19b4a4449c9c1d?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa8ae8b4bbc88d6a6fb38d6474dacc1cf9cb5ed25c46fbb17020e28ee4a6f7c403bb7a472ff8a0a01bde19b4a4449c9c1d&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2022_10", "Checksum": "9468b12777022072cb9c12260fe14953"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2022 10"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung 23.11.2022 S 2022 10"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Strafabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SG Kollegial"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:52:43", "Checksum": "3c5deb7baecd934ae4c57930b4988e57", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Strafabteilung 23.11.2022 S 2022 10\nRegeste:\nBetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SG Kollegial\n\n 4. Die Verfahrenskosten betragen\n\nCHF 34'206.25Kosten des Vorverfahrens (inkl. Kosten Dolmetschertätigkeit [CHF 406.25])\nCHF 8'000.00Entscheidgebühr\nCHF 910.00 Auslagen (inkl. Kosten Dolmetschertätigkeit [CHF 256.25] und Zeugenauslagen [CHF 18.00])\nCHF 43'116.25Total\n\nund werden dem Beschuldigten auferlegt.\n\n5.1 Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Dr.iur. G.________ wird für seine Bemühungen\nmit insgesamt CHF 35'740.00 (inkl. MWST) aus der Staatskasse entschädigt.\n\nVon den ihm bereits ausgerichteten Akontozahlungen in Höhe von total CHF 11'000.00 wird Vormerk genommen.\n\n5.2 Der Beschuldigte hat dem Staat die Kosten seiner amtlichen Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine\nwirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.\n\n6.1 Die Zivilklage der B.________ AG, wonach der Beschuldigte zu verpflichten sei, ihr einen Betrag von CHF\n1'905'605.40 zuzüglich 5 % Zins seit dem 13. März 2015 zu bezahlen, wird abgewiesen.\n\n6.2 Der Antrag der B.________ AG, wonach eine allfällige Geldstrafe oder Busse und die eingezogenen Gegenstände und Vermögenswerte des Beschuldigten (bzw. deren Verwertungserlös unter Abzug der Verwertungskosten) sowie allfällige Ersatzforderungen und Friedensbürgschaften gegen Abtretung des entsprechenden Teils der Ersatzforderung an den Staat der Privatklägerin B.________ AG zuzuweisen seien, wird\nabgewiesen.\n\n6.3 Auf den Antrag der B.________ AG, ihre Ersatzforderung von CHF 332'362.00 zuzüglich Zins sei auf den\nZivilweg zu verweisen, wird nicht eingetreten.\n\n6.4 Der Antrag der B.________ AG, ihre Ersatzforderung für entgangene Darlehenszinsen sei auf den Zivilweg\nzu verweisen, wird auf den Zivilweg verwiesen.\nSeite 5/98\n\n6.5 Der Beschuldigte wird verpflichtet, die B.________ AG für ihre Aufwendungen im vorliegenden Strafverfahren mit pauschal CHF 25'000.00 (inkl. MWST) zu entschädigen. Im darüber hinausgehenden Betrag wird\nder Entschädigungsantrag der B.________ AG abgewiesen.\n\n7. Die Zivilklage der D.________ OÜ, wonach der Beschuldigte zu verpflichten sei, ihr Schadenersatz in Höhe\nvon CHF 1'500'000.00 zu bezahlen, wird abgewiesen.\n\n8. Gegenüber dem Beschuldigten wird auf eine staatliche Ersatzforderung in Höhe von CHF 127'574.65 zuzüglich eines allfälligen Erlöses aus dem Verkauf der beiden in nachfolgender Ziffer 8.1 des Urteilsdispositivs aufgeführten Uhren (nach Abzug allfälliger Verwertungskosten) erkannt.\n\n8.1 Die Durchsetzung der Ersatzforderung sowie der ggfls. in diesem Zusammenhang anfallenden Vollstreckungskosten erfolgt aus den nachfolgenden beschlagnahmten Gegenständen und Vermögenswerten:\n\n- 2 Armbanduhren der Marke Bucherer und Maurice Lacroix (E.________) im geschätzten Wert von\ntotal CHF 350.00, welche sich im Tresor der Staatsanwaltschaft befinden;\n- CHF 2'082.45 - einbezahlt bei der Gerichtskasse Zug (Vermerk: 2A 2015 20);\n- CHF 70'458.78 (von total CHF 149'113.29) vom Konto der Staatsanwaltschaft bei der BB.________\n(Rubrik: 2A201520 E.________);\n- CHF 31'296.23 auf dem Kontokorrent 0835-13635XX-XX S.________ AG bei der X.________;\n- CHF 3'023.48 auf dem Privatkonto 1100-176X.XXX E.________ bei der BA.________;\n- CHF 1'723.85 auf dem Privatkonto 1121-030X.XXX E.________ bei der BA.________;\n- CHF 1'951.20 auf dem Sparkonto 3400-6.053XXX.X E.________ bei der BA.________;\n- CHF 17'038.65 auf dem Sparkonto 3521-8.174XXX.X E.________ bei der BA.________.\n\n8.2 Die Beschlagnahme der in vorstehender Ziffer 8.1 des Urteilsdispositivs genannten Gegenstände und Vermögenswerte wird zwecks Sicherung der Ersatzforderung aufrechterhalten, und zwar bis zur deren\nvollständiger Bezahlung oder bis in einem allfälligen Zwangsvollstreckungsverfahren über die Anordnung\nvon Sicherungsmassnahmen gemäss Art. 98 ff. SchKG entschieden wurde oder bis zwölf Monate seit\nRechtskraft der Festsetzung der Ersatzforderung abgelaufen sind.\n\n8.3 Die Beschlagnahme des restlichen Betrags von CHF 78'654.51 (von total CHF 149'113.29) vom Konto der\nStaatsanwaltschaft bei der BB.________ (Rubrik: 2A201520 E.________) wird nach Eintritt der Rechtskraft\ndes vorliegenden Urteils aufgehoben.\n\nDie BB.________ wird angewiesen, nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils den Betrag von\nCHF 78'654.51 vom Konto der Staatsanwaltschaft bei der BB.________ (Rubrik: 2A201520 E.________)\nunbelastet dem Konkursamt des Kantons Zug zuhanden der Konkursmasse der im Handelsregister gelöschten H.________ AG in Liquidation zu überweisen.\n\n9. [Rechtsmittel]\"\n\n5. Der Beschuldigte liess über seinen Rechtsanwalt bei der Strafabteilung des Obergerichts des\nKantons Zug (nachfolgend: Gericht) Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz erklären und\nstellte am 29. März 2022 folgende Anträge (OG GD 2/1):\nSeite 6/98\n\n\"1. Ziff. 2, 3, 4, 5.2, 6.5 und 8 des Urteils des Strafgerichts des Kantons Zug vom 25. Januar 2022 seien aufzuheben.\n\n2. Der Beschuldigte E.________ sei von Schuld und Strafe freizusprechen.\n\n"}