{"Signatur": "ZG_OG_002", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-11-23", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_002_S-2022-10_2022-11-23.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/S_2022_10_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa8ae8b4bbc88d6a6fb38d6474dacc1cf9cb5ed25c46fbb17020e28ee4a6f7c403bb7a472ff8a0a01bde19b4a4449c9c1d?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa8ae8b4bbc88d6a6fb38d6474dacc1cf9cb5ed25c46fbb17020e28ee4a6f7c403bb7a472ff8a0a01bde19b4a4449c9c1d&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2022_10", "Checksum": "9468b12777022072cb9c12260fe14953"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2022 10"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung 23.11.2022 S 2022 10"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Strafabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SG Kollegial"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:52:43", "Checksum": "3c5deb7baecd934ae4c57930b4988e57", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Strafabteilung 23.11.2022 S 2022 10\nRegeste:\nBetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SG Kollegial\n\nStrafabteilung S 2022 10\nS 2022 12\n\nOberrichter Dr.iur. A. Sidler, Abteilungspräsident\nOberrichter lic.iur. St. Dalcher\nOberrichter Dr.iur. A. Staub\nGerichtsschreiber MLaw O. Fosco\n\nUrteil vom 23. November 2022\n\nin Sachen\n\nStaatsanwaltschaft des Kantons Zug, An der Aa 4, Postfach, 6301 Zug,\nvertreten durch Staatsanwalt MLaw A.________\nAnklägerin und Berufungsbeklagte,\n\nund\n\nB.________ AG (vormals: M.________ AG),\nvertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. et lic.phil. C.________,\nPrivatklägerin im Straf- und Zivilpunkt, Berufungsklägerin und Berufungsbeklagte,\n\nund\n\nD.________ OÜ,\nPrivatklägerin im Straf- und Zivilpunkt und Berufungsbeklagte,\n\ngegen\n\nE.________, geb. tt.mm.1968 in N.________, von O.________, wohnhaft in P.________,\namtlich verteidigt durch Rechtsanwalt Dr.iur. G.________,\nBeschuldigter, Berufungsbeklagter und Berufungskläger,\nSeite 2/98\n\nbetreffend\n\nBetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung\n\n(Berufungen des Beschuldigten und der Privatklägerin B.________ AG gegen das Urteil des Strafgerichts des Kantons Zug, Kollegialgericht, vom 25. Januar 2022; SG 2019 20)\nSeite 3/98\n\nProzessgeschichte\n\n1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) warf dem Beschuldigten E.________ (nachfolgend: Beschuldigter) in der Anklageschrift vom 2. Oktober\n2019 diverse Straftaten im Rahmen seiner Funktion als einziges Mitglied des Verwaltungsrats der M.________ AG [seit 2015 firmierend unter B.________ AG] vor. So habe er in dieser Funktion mehrfach zum Nachteil der M.________ AG pflichtwidrig gehandelt und Darlehen (1.) über USD 30'000.00 am 13. August 2010, (2.) über USD 674'000.00 am 28. Oktober\n2013, und (3.) über USD 400'000.00 am 31. Dezember 2013 an andere Gesellschaften ausbezahlt. Diese Darlehensausrichtungen hätten einen Vermögensschaden verursacht und der\nBeschuldigte habe in der Absicht gehandelt, den Darlehensnehmern einen unrechtmässigen\nVorteil zuzuschanzen. Mit der gleichen Absicht habe der Beschuldigte sodann am 13. November 2012 pflichtwidrig Vermögenswerte der M.________ AG zu Gunsten der H.________\nAG verpfändet und dadurch einen Vermögensschaden in der Höhe von USD 921'731.50 verursacht. In einem zweiten Verfahrenskomplex wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe zwischen August und Oktober 2014 Q.________ getäuscht, in die Irre geführt und diesen\nveranlasst, seitens der estnischen Gesellschaft D.________OÜ ein Darlehen über EUR\n1'500'000.00 auszurichten, wobei diese einen Vermögensschaden in gleicher Höhe erlitten\nhabe. Letztlich wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe unwahre Dokumente erstellt,\nso (1.) die General Deed of Pledge vom 5. Juni 2014 mitsamt Vertragszusatz, (2.) das \"Formular A\" gegenüber der kontoführenden Bank der M.________ AG vom 5. März 2010 sowie\n(3.) die Jahresrechnung 2013 der M.________ AG. Gemäss der Anklageschrift habe sich der\nBeschuldigte dadurch des Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB, der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB sowie der\nmehrfachen Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB schuldig gemacht.\n\n2. Die D.________OÜ und die B.________ AG (vormals: M.________ AG) konstituierten sich\nim Untersuchungsverfahren als Privatklägerinnen im Zivil- und Strafpunkt (act. 4-1; act. 4-2).\n\n3. Das Strafgericht des Kantons Zug, Kollegialgericht (nachfolgend: Vorinstanz), führte am\n3. Mai 2021 in Anwesenheit des Beschuldigten, seines amtlichen Verteidigers, des Rechtsbeistands der Privatklägerin B.________ AG sowie des zuständigen Staatsanwalts die\nHauptverhandlung durch (SG GD 8/1). Neben dem Beschuldigten wurden F.________ und\nR.________ auf Antrag der Verteidigung hin an der Hauptverhandlung als Zeugen befragt\n(SG GD 8/2; 8/3; 8/4). Nach den Parteivorträgen erklärten sich die Parteien mit einer schriftlichen Urteilseröffnung einverstanden (SG GD 8/1). Das Urteil der Vorinstanz vom 25. Januar\n2022 wurde den Parteien im Dispositiv zugestellt (SG GD 9/1). Mit Schreiben vom 1. und\n2. Februar 2022 meldeten die Verteidigung, die Staatsanwaltschaft sowie die Privatklägerin\nB.________ AG Berufung gegen das Urteil an.\n\n4. Das schriftlich begründete, 100-seitige Urteil der Vorinstanz wurde am 9. März 2022 den Parteien zugesandt und konnte diesen jeweils am 10. März 2022 zugestellt werden (SG GD\n9/2/1). Der Urteilsspruch der Vorinstanz lautete wie folgt:\n\n\"1. Der Beschuldigte E.________ wird freigesprochen vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung\ngemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB (Anklageziffern 1.4.1 und 1.4.3).\nSeite 4/98\n\n2. Der Beschuldigte E.________ wird schuldig gesprochen:\n2.1 des Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB;\n2.2 der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB;\n2.3 der Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB (Anklageziffer 1.4.2).\n\n3. Er wird dafür bestraft mit:\n3.1 einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe im Umfang von 24 Monaten bei\neiner Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben und im Umfang von zwölf Monaten die Freiheitsstrafe vollzogen wird;\n3.2 mit einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je CHF 170.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs\nfür eine Probezeit von zwei Jahren.\n\n"}