Mit einer Kombination von MD5-Filtern, Wortfiltern für Dateinamen und Inhalt sowie der Überwachung von einschlägigen Linksammlungen wären (erneute) Urheberrechtsverletzungen zumindest in deutlich grösserem Umfang bzw. bei der Filterung nach inhaltlichen Passagen sogar vollständig zu verhindern gewesen. Angesichts der enorm hohen Gefahr von Urheberrechtsverletzungen – die Tausenden von Take-down-Begehren zeigen, dass es nicht nur bei der Gefahr blieb – galt für die RapidShare AG ein hoher Massstab, weshalb diese Massnahmen auch zumutbar waren. Überdies waren solche Massnahmen auch in finanzieller Hinsicht zumutbar.