9.2.5 Allgemein ist zu bemerken, dass die von der RapidShare AG ergriffenen Massnahmen offenbar primär auf Filme und Musik und nicht auf E-Books bzw. literarische Werke ausgerichtet waren. Dies zeigt sich beispielsweise in den Auswertungen des WebSheriff- Take-down-Tools, welche nur Filme und Musik ausweisen (D 6/1/6/1).