Wären diese – zumindest in Kombination – eindeutigen Begriffe (Schlüsselwörter) tatsächlich beim Wortfilter hinterlegt worden, hätte der erneute Upload des Werkes verhindert werden können. Um diese Massnahme zu verstärken, hätte zusätzlich ein Wortfilter eingesetzt werden können und im vorliegenden Fall auch eingesetzt werden müssen, der auch den Dateiinhalt auf einschlägige Begriffe wie "copyright", ISBN-Nummer etc. sowie inhaltliche Passagen (z.B. einzelne Sätze aus einem bereits gelöschten Werk) überprüft hätte. Damit hätten weitere urheberrechtlich geschützte Werke ohne Weiteres erkannt werden können.