Somit wurde im Zeitraum, in welchem die Urheberrechtsverletzungen erfolgten, die zur Strafanzeige führten, keine Crawler eingesetzt, obwohl dies gemäss Entscheid des Landgerichts Hamburg bereits im Jahr 2010 technisch möglich gewesen wäre (D 12/30/2/2 S. 3). Für eine ausreichende "manuelle" Suche war das 14-köpfige Anti-Abuse-Team der RapidShare AG angesichts der äusserst zahlreichen Take-down-Begehren, die es zu bearbeiten hatte, des hohen Datenvolumens von rund 500'000 täglichen Uploads und der umfassenden Liste an Warez-Seiten, die es zu überwachen hatte (vgl. D 6/1/7 S. 47 ff.), klar ungenügend.