Dieser Crawler wurde jedoch erst im Verlaufe des Jahres 2012 eingeführt. Denn die RapidShare AG hielt in ihrer Stellungnahme vom 30. August 2012 fest, dass aktuell testweise Webcrawler eingesetzt würden (D 6/1/1 Ziff. 31). Somit wurde im Zeitraum, in welchem die Urheberrechtsverletzungen erfolgten, die zur Strafanzeige führten, keine Crawler eingesetzt, obwohl dies gemäss Entscheid des Landgerichts Hamburg bereits im Jahr 2010 technisch möglich gewesen wäre (D 12/30/2/2 S. 3).