Ohnehin schliesst auch eine kleine Zahl an Urheberrechtsverletzungen bzw. allgemein ein geringes Fehlverhalten eine zivilrechtliche Verantwortlichkeit nicht aus. Angesichts dieser grossen Menge an Take-down-Begehren und der zahlreichen Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen, vor allem in Deutschland (vgl. D 12/30/1 ff.), bestand offensichtlich ein erhebliches Urheberrechtsproblem. Dies bestätigt auch die Studie der R.________Ltd. Aus dieser geht hervor, dass 90 % von 2'000 zufällig ausgewählten öffentlichen Links von Rapidshare und Megaupload urheberrechtlich geschützte Dateien enthielten (D 11/12/1 S. 17).