Wie bereits erwähnt, handelt es sich dabei nur um jene Take-down-Begehren, welche per E-Mail gestellt wurden. Tatsächlich dürfte die Anzahl noch um einiges höher gewesen sein (die in der gesamten Zeit per Post oder Fax eingegangen Take-down-Begehren umfassen acht Schachteln mit 34 grossen und 15 kleinen Ordnern). Zudem ist davon auszugehen, dass nur ein Teil der mittels der RapidShare-Seite begangenen Urheberrechtsverletzungen überhaupt abgemahnt wurde. Denn nur ein Teil der Urheberrechtsinhaber dürfte seine Rechte aktiv verteidigt und entsprechende Take-down-Begehren gestellt haben.