8.3 8.3.1 Gemäss der Darstellung der Beschuldigten bot die RapidShare AG einen File-Hosting- Dienst/Cloudspeicherdienst ähnlich wie die aktuellen Dienste von Apple, Microsoft, Google etc. an (OG GD 2/4 S. 3; OG GD 3/4 S. 2-3). In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Nutzungsbedingungen vom Juni 2010 beschrieb die RapidShare AG ihre Webhosting-Dienstleistung wie folgt: "RapidShare stellt seinen Nutzern eine Infrastruktur zur Verfügung, die es dem Nutzer ermöglicht, elektronische Dateien auf Internet-Servern zu speichern.