Gemäss CCH treffe die Hosting-Provider keine proaktive Überwachungspflicht. Der CCH enthalte jedoch ein "Notice-and-Take-down"-Verfahren, wonach der Hosting Provider den Zugang sperren könne, wenn eine "Notice" bei ihm eingegangen sei, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit unzulässige Inhalte betreffe. Da der CCH von führenden Branchenvertretern (die RapidShare AG war im Übrigen Mitglied der Simsa [Fountoulakis/Francey, a.a.O., S. 176 Fn. 4]) erarbeitet worden sei, könne von einer gewissen Branchenakzeptanz ausgegangen werden. Auch in der Lehre werde eine Seite 18/30