Dabei handelte es sich zweifellos um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Am 22. Juli 2010 forderte die Q.________AG die RapidShare AG auf, u.a. dieses Werk umgehend zu löschen und dafür zu sorgen, dass es auch in Zukunft nicht mehr via ihre Server abrufbar ist (D 11/3/18/4). Die RapidShare AG bestätigte am 26. Juli 2010 die Löschung (D 11/3/20/3).