2.3.5 Dem Geschäftsmodell der Beschuldigten war sodann immanent, dass die Nutzung der Dienstleistung anonym möglich war. Dadurch konnten auch fehlbare Nutzer nicht effektiv gesperrt oder verhindert werden, dass dieselben Nutzer wiederholt urheberrechtlich geschützten Inhalt widerrechtlich über die Plattform der RapidShare AG verbreiteten.