2.3.3 Die RapidShare AG bzw. die für sie handelnden Personen konnten, wie sich bereits aufgrund des Geschäftsmodells ergibt, Urheberrechtsverletzungen nicht proaktiv verhindern. Die RapidShare AG konnte lediglich bereits erfolgte Urheberrechtsverletzungen durch Löschen der betreffenden Dateien bzw. Zugangslinks zu ihren Servern 'beseitigen'. Die Informationen über urheberrechtsverletzende Inhalte erhielt sie einerseits durch eigene Recherchen im Internet und andererseits durch Takedownbegehren der potentiellen Rechteinhabern.