In diesen leitenden Funktionen war sie auch für die urheberrechtlichen Aspekte der RapidShare AG und für die Tätigkeit der sog. Anti Abuse Abteilung zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen auf www.rapidshare.com zuständig und verantwortlich. Beide Beschuldigten waren im vorliegend interessierenden Zeitraum in der Geschäftsführung der RapidShare AG und damit für deren Verhalten und deren Geschäftspraktiken zivilrechtlich verantwortlich.